Parkplatz
Bild 1: Dethleffs c' joy 460 LE
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Bild 9: Dethleffs c' joy 460 LE
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65203 Wiesbaden

Dethleffs c' joy 460 LE

Schlafplätze3

Beschreibung

C´joy - alles dran und drin , nur 212 cm Breite , ziehbar mit Führerschein Klasse B (abhängig vom Zugfahrzeug) ,
Einzelbett-Caravan , Sitzgruppe mit wenigen Handgriffen zum Bett umbauen , großes Bugfenster im Sitzgruppenbereich

Ausgestattet mit Antischlingerkupplung, Warmwasser Truma Therme, 44 Liter Frischwassertank, Fliegengittertüre, HEKI (Panoramadach), und weiteren Extras.

In unserer Servicepauschale inbegriffen sind WC-Chemie, CEE Stromkabel mit Adapter, Abwassertank, Gas und ein Sonnensegel.

Inklusive Vollkaskoversicherung

Beachten Sie bitte unsere Mindestmietzeiten.

Lassen Sie sich kompetent beraten unter 0611/20077

Starten Sie einfach eine unverbindliche Anfrage für diesen Artikel und sprechen Sie anschließend mit unserem Fachpersonal. Wir beraten Sie gern und geben Ihnen die entsprechenden Tipps.

Mietbedingungen siehe PDF!

Wohnwagen Kompakt- Komfort- oder Plusklasse

- bis 1360kg
- über 1360kg

Raule-Mobile Freizeit:
Ein starkes Team für Ihre Traumurlaub!
Für weitere Infos rufen Sie einfach an,
+49 (0)611 20077

Ausstattungen

  • Antischlingerkupplung AKS
  • Ersatzradhalter im Gaskasten
  • Stoßdämpfer
  • Tempo 100 Zulassung
  • Ausstellfenster
  • Außenstauraumklappe
  • Deichselfahrradträger
  • GFK-Dach
  • Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
  • Festbett
  • Ambiente-Beleuchtung
  • Insektenschutztür 1/1
  • LED-Beleuchtung
  • Umbaubett
  • Gasheizung
  • 3-Flammkocher
  • Kühlschrank mit Frostfach
  • Abwasser-Rolltank
  • Cassetten-Toilette
  • Frischwassertank
  • Warmwassertherme
  • Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
  • Nichtraucherfahrzeug

Technische Daten

Hersteller/Baureihe Dethleffs c' joy
Schlafplätze 3
Betten Einzelbett
Liegeflächen Bug (190x 100/90)
Heck (195x80 / 200x80)
Abmessungen L 674 cm x B 212 cm x H 261 cm
techn. zul. Gesamtgewicht 1360 kg
Modelljahr 2023

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile und Wohnwagen ( AGB )
Allgemeine Vermietbedingungen der Fa. Mobile Freizeit Reisemobil + Caravan Center GmbH

1. Geltungsbereich, Anwendungsrecht

1.1 Die Nachfolgenden Vermietbedingungen ( im folgenden AGB genannt ) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB vom Vermieter gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung des Fahrzeugs an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.

1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist auschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobil/ Wohnwagen. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.3 Zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf dem ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Zeit befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnises ist ausgeschossen.

1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter sind schriftlich zu treffen.


2. Mindestalter, berechtigte Fahrer

2.1 Das Mindestalter des Mieters und jeden Fahrers beträgt 21 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mind. einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, die zum führen des angemieteten Fahrzeugs berechtigt.

2.2 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von den bei Anmietung genannten Fahrern gelenkt werden.


3. Berechnung der Mietpreise, Mietdauer

3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste. Mindestmietdauer und Saisonzeiten sind ebenfalls der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste zu entnehmen ist.

3.2 Im Mietpreis enthalten sind pro Tag 300 Kilomerter, ab 8 Miettagen unbegrenzte Kilometer. Mobilitätsgarantie der Fahrzeughersteller sowie Kasko und Teilkasko ( siehe auch Ziff. 12 ).

3.3 Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter an der Vermietstation und endet bei der Rücknahme des Fahrzeugs durch die Mitarbeiter in der Vermietstation.

3.4 Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde € 25.-- ( höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag der entsprechende Gesamttagespreis ). Kosten die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugrückgabe geltend macht, trägt der Mieter.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.

3.6 Das Reisemobil wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurückgebracht werden. Treibstoff - und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.


4. Reservierung, Rücktritt

4.1 Reservierungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziff. 4.2 und ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung für Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist.

4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist innerhalb von acht Tagen eine Anzahlung von € 200.-- zu leisten. Die Reservierung ist erst dann für beide Seiten verbindlich. Bei überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren, in % des Mietpreises, fällig: bis zu 50 Tagen vor Mietbeginn 10 % , 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn 50 % , weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80 % , am Tage der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95 %

4.3 Der Vermieter empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.


5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Der restliche Mietpreis muss spätesten 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

5.2 Die Kaution von € 1.000.-- muss spätestens bei Fahrzeugübernahme bei Vermieter gebührenfrei hinterlegt werden.

5.3 Bei kurzfristigen Buchungen ( weniger als 14 Tage zum Anmietdatum ) wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig.

5.4 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertagsabrechnung durch den Vermieter erstattet. Zusätzlich anfallendes Entgeld wird bei Rüchgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.


6. Übergabe, Rücknahme

6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters teilzunehmen.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und vom Mieter zu unterzeichnen ist.

6.3 Die Fahrzeugübergaben erfolgen Montags bis Freitags jeweils nachmittags von 14 - 17 Uhr. Rücknahmen erfolgen Montags bis Freitags jeweils vormittags von 9 - 11 Uhr. An Samstagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen ein zu vereinbarendes zusätzliches Entgeld. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Std. nicht oder nur aufgrund Verschuldens des Vermieters überschritten werden.

6.4 Die Fahrzeuge werden innen sauber übergeben und sind ebenso sauber zurückzugeben. Falls die Innenreinigung und/oder die Kasetten-Leerung der Toilette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren erhoben. Für Innenreinigung werden bis zu € 100.-- berechnet. Für Kasettenentleerung ganz oder teilweise werden € 125.-- berechnet.



7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten

7.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. Ebenfalls untersagt ist gewerbliche Personenbeförderung sowie sonstige Benutzung die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

7.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu prüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicheren Zustand befindet.

7.3 Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Reinigungskosten, die durch die Nichtbeachtung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.


8. Verhalten bei Unfällen

8.1. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens am Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.


9. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Kriesengebiete sind verboten.


10. Mängel am Fahrzeug

10.1 Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.

10.2 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Fahrzeug oder seiner Ausstattung sind unverzüglich,

spätesten nach vier Wochen schriftlich dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.


11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug

11.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von etwa € 160.-- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziff. 12 für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

11.2 Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs keine zusätzlichen Mietkosten. Wird ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter akzeptiert, so wird die Preisdifferenz erstattet. Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die z.B. durch Fähr- oder Mautgebühren entstehen können.


12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung

12.1 Der Mieter wird mit einer Selbstbeteiligung von € 300.-- bei Teilkaskoschäden und mit € 1.000.-- bei Vollkaskoschäden von der Haftung freigestellt.

12.2 Die Haftungsbefreiung aus Ziff. 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:

-wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht werden

- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeugüberlasse hat, Unfallflucht begeht

- wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 8 bei einem Unfall Hinzuziehung der Polizei unterlässt, oder sonstige Pflichten aus Ziff. 8 verletzt, es sei denn , die Unterlassung oder Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt

- wenn Schäden auf einer nach Ziff. 7.1 verbotene Nutzung beruhen

- wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 beruhen

- wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat

- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen ( Breite / Höhe ) beruhen

- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zulassungsbestimmungen beruhen

12.4 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadenfeststellungskosten kann der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vorlegen.

12.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters.

12.6 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.


13. Haftung des Vermieters, Verjährung

Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhesehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweck von besonderer Bedeutung ist. Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsabschluss.


14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstsnd ist für beide Teile der Sitz des Vermieters.


Gültig ab 01.01.2006

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Bereits belegt

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Ihre Auswahl

Mobile Freizeit GmbH Raule

Äppelallee 100D -  65203  Wiesbaden

Öffnungszeiten

  • Montag-Freitag
  • 9-18 Uhr
  • Winter bis 17 Uhr
  • Samstag
  • 9-14 Uhr
Ansprechpartner
  • Nicole Engel (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile)
    Tel.: 0611/20077

Raule MobileFreizeit, Ihr Ansprechpartner für Reisemobile und Carvans im Rhein Main Gebiet.
Wir sind seit mehr als 40 Jahren Wohnmobilhändler und Vermieter mit Fachwerkstatt!

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Weitere Details zum Angebot

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