Parkplatz
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Bild 12: Wohnmobil von Weinsberg mieten in Weißenhorn
89264 Weißenhorn

Weinsberg CaraSuite 650 MEG

Sitzplätze
4
Schlafplätze4

Beschreibung

Weinsberg CaraSuite 650MEG FORD

Der CaraSuite auf Ford ist mit seinem serienmäßigen Hubbett und der eleganten Dachlinienführung das ideale Multitalent.

Egal ob für Paare oder Familien – viel Stauraum und die bemerkenswerte Raumhöhe garantieren entspanntes Reisen. Nichts wie Ford!

Ausstattungen

  • Camper Premium Paket
  • Handschuhfach, zusätzlich abschließbar
  • Fahrerhaus-Innenraumbeleuchtung
  • Seitenschutzleisten in Wagenfarbe lackiert
  • Klimaautomatik
  • Frontstoßfänger in Wagenfarbe teillackiert
  • 2. Schlüssel, klappbar mit Fernbedienung
  • Scheinwerfer mit statischem Abbiegelicht
  • Lederlenkrad mit Radio-Fernbedienung
  • Nebelscheinwerfer
  • WEINSBERG Smart-Paket
  • Seifen- und Spülmittelspender
  • Wasserfiltersystem "bluuwater"
  • Zusatzlautsprecher im Wohnbereich (2 Stück)
  • MediKit Gutschein
  • Front- und Seitenscheibenverdunklung
  • Isolierhaube Abwassertank, beheizbar
  • Fliegenschutztür an der Schiebetür
  • TRUMA iNet X Master
  • Assistenz- und Mediapaket Advance
  • Pre-Collision-Assist 2.2
  • Audiosystem mit 12'' Multifunktionsdisplay, SYNC4 und Navigation
  • Toter-Winkel-Assistent
  • Außenspiegel elektrisch anklappbar, elektrisch einstellbar und beheizbar
  • Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage mit Stop & Go und automatischer Geschwindigkeitsübernahme
  • Voltage Paket - TI FORD
  • Kassettenrahmen-Rollo (geschlossen), bei Küchenfenster
  • 230 V SCHUKO-Steckdose, zusätzlich (Garage)
  • USB-Steckdose (1 Stück), im Heck
  • Ambientebeleuchtung und Küchenrückwandverkleidung
  • FORD TRANSIT 3.500 kg; 8-Gang-Automatikgetriebe; 165PS
  • Einstiegstufe elektrisch
  • Garagentür 80 x 110 cm, links
  • Ausstellfenster 70 x 40 cm (Heck links)
  • ISOFIX-System (2 Kindersitze)
  • Betterweiterung zur Liegewiese
  • TRUMA DuoControl CS (inkl. Gasfilter)
  • THULE ELITE G2 Heckfahrradträger für 4 Fahrräder
  • Markise 405 x 250 cm, weiß
  • Vorfracht, Fracht, TÜV Brief und Gasprüfung Deutschland
  • Nichtraucherfahrzeug

Technische Daten

Hersteller/Baureihe Weinsberg CaraSuite
Aufbauart Teilintegriert
Sitze mit Gurt 4
Schlafplätze 4
Betten Hubbett
Doppelbett längs
Liegeflächen Heck (2 x 201x86)
Hubbett (196x142)
Abmessungen L 699 cm x B 232 cm x H 284 cm
techn. zul. Gesamtgewicht 3500 kg
Modelljahr 2025
Getriebe Automatik
Leistung 121 KW / 165 PS
Umweltplakette grün
Kraftstoff Diesel
Führerscheinklasse B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen)

1.       Zustandekommen des Vertrages

Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per Mail) verbindlich. Die Anzahlung bei Buchung ist

innerhalb einer Woche (oder nach der im Mietvertrag angegebenen Frist) nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Viermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Viermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Storno-Kosten gemäß Ziffer 2 geltend machen. Die Kaution von € 1.000, -- ist bei Abholung in Bar oder per EC-Karte beim Vermieter zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in Bar oder per Banküberweisung zurückerstattet. Die Kaution kann auch vorab überwiesen werden, der Kautionsbetrag muss jedoch spätestens 1 Tag vor Fahrzeugübergabe auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

 

2.       Rücktritt und Stornierung

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten.

Bei mehr als 90 Tagen vor Mietbeginn 10%, 31 bis 90 Tage vor Mietbeginn 25%, 14 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% und bei weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 90% des fälligen Gesamt-Mietbetrages. Eine Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

Es wird dem Mieter nahegelegt eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und kann einen Ersatzmieter vorweisen, so ist er von der Verpflichtung zur Bezahlung entbunden.

Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbaren Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet.

 

3.       Übergabe und Rückgabe

Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift in der Übergabe- und Rückgabeprotoll an. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung werden weitere Reinigungsgebühren fällig. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. Abweichungen dieses Absatzes sind schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll festzuhalten, und gelten nur dann als vereinbart.

 

4.       Nutzung und Nutzungsverbote

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch die Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Das Fahrzeug darf nur von dem Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 23 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.

Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU ist die Nutzung des Fahrzeuges nur in Ländern gestattet, in denen gemäß der Versicherungskarte Versicherungsschutz besteht (z.B. Schweiz + Norwegen). In Ländern, in denen kein Versicherungsschutz besteht, ist die Nutzung des Fahrzeuges untersagt.  Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einer sonst im Mietvertrag angegebene Person geführt werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verwendung für die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem jeweiligen Landesrecht mit Strafe bedroht werden. Weitervermietung und – Verleihung, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.

 

5.       Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle und Unfall

Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer.

Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit nötig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von € 150,-- in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die anfallenden Kosten vom Vermieter bei Rückkehr erstattet. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, auch ohne Unfall, ist sofort der Vermieter zu verständigen.

Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich den Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen, sowie Zeugen unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde zu melden. Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur dann zurücklassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherheit des Fahrzeugs gesorgt ist.


6.       Fürsorgepflichten des Mieters, Einhaltung von Bestimmungen, Haftung

Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung selbst verantwortlich.

Für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung abgedeckt sind, haftet der Vermieter. Der Mieter haftet bei von Mieter verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug für Reparaturkosten nur bis zu einer Höchstsumme von € 1.000, --

 

In der Fahrzeugvollversicherung besteht eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 1000 € In der Fahrzeugteilversicherung beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 1000 €

 

Bis zur Klärung der Schuldfrage kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten.

Der Mieter haftet dem Vermieter auch weiterhin dann in vollem Umfang, wenn durch Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen (schlechtes Verstauen und ungenügender Verschluss), sowie für Schäden an, An- und Aufbauten. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken und Fenster im Wohn- Schlaf- Badbereich müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind oder durch eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs herbeigeführt wurden.

 

7.       Reinigungs- und Kraftstoffkosten

 

Das Fahrzeug wird sauber und gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser-Frischwasser- und Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in Höhe von € 149,-- an. Die Endreinigung (innen + außen) wird vom Vermieter zu den genannten Kosten durchgeführt. Bei der Endreinigung wird zwischen Camper-Vans (Kastenwagen) und Reisemobilen (Voll- und Teilintegrierte Fahrzeuge sowie Alkoven-Fahrzeuge) unterschieden.

Die Endreinigung bei den Camper-Vans liegt bei 99€ (79€ Innenreinigung + 20€ Außenreinigung), bei den Reisemobilen wird eine Endreinigung i.H.v. 129€ (99€ Innenreinigung + 30€ Außenreinigung) verrechnet.

 

8.       Verlust

Sollten Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Werkzeug, Zubehör, oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als zumutbar (eine Woche) aufzubewahren. Auf Wunsch könne Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.

9.       Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte

 

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Polizei, Versicherung usw.) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderung im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.

 

10.   Gerichtstand

Der Gerichtstand ist Neu-Ulm.

Übergabe- / Rücknahmeprotokoll


-  Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben

   Optische Beeinträchtigungen (z.B. kleine Dellen/ Kratzer/ Parkrempler) sind vom Mieter

   Zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand

   Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.

Mietbedingungen download

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Sparsaison (min. 5 Tage)

119,00 €

Frühbucherrabatt 10% bis 180 Tage vorher
Langzeitrabatt 5% ab 14 Tage Miete
Langzeitrabatt 8% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 28 Tage Miete

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Nebensaison (min. 5 Tage)

129,00 €

Frühbucherrabatt 10% bis 180 Tage vorher
Langzeitrabatt 5% ab 14 Tage Miete
Langzeitrabatt 8% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 28 Tage Miete

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Hauptsaison (min. 7 Tage)

139,00 €

Frühbucherrabatt 5% bis 180 Tage vorher
Langzeitrabatt 5% ab 14 Tage Miete
Langzeitrabatt 8% ab 21 Tage Miete
Langzeitrabatt 10% ab 28 Tage Miete

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Bereits belegt

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keine Ausgabe/Rücknahme möglich

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Ihre Auswahl

G+H GmbH Abteilung Caravaning

Rudolf Diesel Str. 3D -  89264  Weißenhorn

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.     9 - 12 Uhr + 13 - 17 Uhr 

Sa.            9 - 12 Uhr  nach Vereinbarung

Ansprechpartner
  • Andreas Hösch
    Tel.: 07309 / 400 300 8
  • Patrick Hösch (Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge)
    Tel.: 07309 / 400 330 2

G&H Camper

Wir sind selber leidenschaftliche Camper. Seit über 25 Jahren findet man uns mit Wohnmobilen in ganz Europa, bevorzugt im Süden. Früher auch mit unseren Kindern, heute sind wir eher zu zweit auf Achse.

Durch diese eigene, jahrelange Erfahrung können wir gerade Neueinsteigern wertvolle Tipps für die Reise im Wohnmobil mitgeben. Zum richtigen Packen, sinnvoller Ausrüstung und vermeidbaren Fehlern. So erfolgt auch die detaillierte Einweisung in unsere Miet-Fahrzeuge mit viel Herzblut und Sachverstand, wo benötigt. Gute Reise!

Anbieterkennzeichnung

Handelsregister HRB
Handelsregister-Nummer 6316
UsSt-ID nach §27a UStg DE160100014
Vertretungsberechtigt Andreas Hösch

Weitere Details zum Angebot

D - 89264 Weißenhorn, Rudolf Diesel Str. 3
Ihr Preisab 119 €
Kaution1.000,00 €
Endreinigung innen99,00 €
Endreinigung außen30,00 €
Servicepauschale109,00 €
149,00 €
30,00 €
kostenfrei
20,00 €
Unverbindlich merken?parken