Mobilvetta Kea P86
Beschreibung
LUXUS Reisemobil von Mobilvetta - UNSERE SUITE FÜR 4 PersonenUnsere rollende Suite mit 4 Gurt-Sitzplätzen und einer kompletten LUXUS-Ausstattung:
- Luxuswohnmobil mit 2-4 Schlafplätzen
- großen Einzelbetten im Heck
- elektrisches Hubbett
- autom. SAT Anlage mit 2 Fernsehern
- große Markise
- Raumbad mit separater Dusche
- großer Kühlschrank inkl. Gefrieschrank
- große Heckgarage mit 2 Türen
- LED Ambientebeleuchtung
- Navigationssystem über SmartLink
- Rückfahrkamera
Reisemobilisten, die sich für uns entscheiden, erwartet mit unseren exklusiven Fahrzeugen grenzenloses Reisevergnügen sowie die Gewissheit ein Reisemobil zu besitzen, das Ausdruck des feinsten italienischen Designs ist. Sie spüren die Freude, jeden Augenblick besonders zu erleben und die Schönheit voll zu genießen.
Ihre
LUXUS-ERFAHRUNG. Erkunden Sie zusammen mit Ihrer Familie und den engsten
Freunden ganz besondere Orte. Genießen Sie einzigartige Momente an Bord unserer
exklusiven Reisemobile, die nicht nur außerordentlich schön, sondern auch
funktional sind. Verwöhnen Sie auf Ihren Reisen alle Ihre Sinne!
ITALIAN STYLE, einzigartig und individuell. Edle Materialien und erlesenes
Design verschmelzen mit praktischen Lösungen, exklusivem Stil und
internationalem Geschmack.
Der Urlaub in einem Mobilvetta ist
ein unvergessliches Erlebnis: eine raffinierte Art zu reisen, die Ihnen
einzigartige Momente mit Ihren Lieben an Bord eines exklusiven Reisemobils
schenkt, welches durch außergewöhnliche Optik, Funktionalität, Geschmack und
Prestige beeindruckt.
Das alles bekommen Sie bei uns – Reisemobile Jahnsmüller in Aschersleben.
Ausstattungen
- schwarzer Kühler- & Scheinwerferrahmen
- ABS
- Airbag Beifahrer
- Airbag Fahrer
- Alufelgen
- ASR
- Außenspiegel elektrisch
- Elektr. Fensterheber
- Multifunktionslenkrad
- Rußpartikelfilter
- Servolenkung
- Tempomat
- Wegfahrsperre
- Zentralverriegelung
- 2. Garagentür
- Aufstelldach
- Ausstellfenster
- Außenstauraumklappe
- GFK-Aufbauwände
- GFK-Dach
- Heckgarage
- Markise
- Midi-Heki
- Rahmenfenster
- Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
- Vorzeltleuchte
- XL-Tür 2 Verriegelungspunkte 60cm
- Panoramadach OPEN SKY 1000x800mm
- GFK-Boden
- Wintertauglich
- Lattenrost
- Ambiente-Beleuchtung
- Fahrerhaus-Verdunklungssystem
- Fahrerhaussitze drehbar
- LED-Beleuchtung
- Yacht Möbelbau
- Soft Close Schränke
- Soft Touch Himmel
- Druckwasserpumpe
- Klimaanlage FH manuell
- Umluftanlage
- Gasheizung
- Truma Combi 6 CP-Plus
- 3-Flammkocher
- Abfalleimer
- Elektroanzündung Kocher
- Kühlschrank mit Frostfach
- Cassetten-Toilette
- Dusche separat
- Frischwassertank
- Raumbad
- Warmwasser
- Abwassertank beheizt
- Gasflaschenkasten für: 2x11 kg Fl.
- Flachbildschirm
- Bluetooth Fahrerhaus
- DAB Radio
- Navigationssystem
- Rückfahrkamera
- SAT-Anlage
- SAT-Anlage automatisch
- TV
- TV-Halter
- TV-Halter schwenkbar
- Twin-Sat Anlage
- 2. TV im Schlafbereich
- Solaranlage
- Zusatzbatterie
- 1. Hand
- Scheckheft gepflegt
- Nichtraucherfahrzeug
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Mobilvetta Kea |
Aufbauart | Teilintegriert |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 4 |
Betten | Einzelbett Hubbett Doppelbett längs |
Liegeflächen | Hubbett (190x128) Heck (193x80) Heck (201x80) |
Abmessungen | L 738 cm x B 235 cm x H 295 cm |
Leergewicht | 3098 kg |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2025 |
Getriebe | Schaltgetriebe |
Leistung | 103 KW / 140 PS |
Umweltplakette | grün |
Kraftstoff | Diesel |
Führerscheinklasse | B, 3 |
Mietbedingungen
1. Abschluss des Mietvertrages:
Das Reisemobil kann ausschließlich online gebucht werden. Mit Ihrer Anmeldung, auf der Grundlage der Reisemobile Jahnsmüller Homepageseite, bietet der zukünftige Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.
2. Kaution:
Bei der Übergabe muss eine Kaution von € 1.000,00 hinterlegt werden, dieser Betrag muss min. drei Tage vor Reisebeginn auf unser Geschäftskonto eingehen. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird dieser Betrag zurückerstattet. Im Zweifelsfall erfolgt die Erstattung innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges erfolgt die Reparatur erst nach Saisonende. Die Kaution wird bis zur erfolgten Reparatur einbehalten.
3. Übergabe und Rückgabe:
Übergabe: Mo.-Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Rückgabe: Mo.-Fr. 09.00 – 10.00 Uhr
Die genauen Zeiten werden auf dem Mietvertrag individuell vereinbart und sind bindend. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von € 35,- je angefangener Stunde. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Der Vermieter behält sich zudem die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
4. Zahlungsbedingungen:
Bei Abschluss des Mietvertrages, sind 300 Euro als Anzahlung fällig, die spätestens innerhalb von 7 Tagen
nach Vertragsabschluss zu bezahlen sind, ansonsten tritt Verzug ein. Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor Abreise beim Vermieter eingegangen sein.
5. Mietpreise:
Die Mietpreise schließen ein:
- Die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.
- Der Übergabe-/Rücknahmetag wird je zu 50% berechnet – 1 Tag
- Der im Mietvertrag genannte Gesamtpreis schließt die vom Mieter bei Vertragsabschluss bestellten Leistungen mit ein
- Bei Reisemobilmieten bis 21 Miettagen sind 300 km pro Tag gebührenfrei. Bei einer Mietzeit von mehr als 21 Tagen sind alle km
pro Tag gebührenfrei. Jeder Mehrkilometer kostet € 0,39 €.
6. Versicherungsschutz-/ausschluss:
Das Fahrzeug ist gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung – AKB wie folgt versichert:
- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
- Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EURO je Schadenfall und
- eine Teilkaskoversicherung mit 500 EURO Selbstbeteiligung je Schadenfall
Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens. Von der Versicherung nicht gedeckt sind alle Schäden an den Dachluken und Dachaufbauten des Fahrzeuges sowie am Unterboden. Weiter alle Schäden an der Inneneinrichtung des Fahrzeuges, den Motoren, den Fahrwerksteilen und Fahrradträgern. Motoren und Fahrwerksschäden, die auf Fahrlässigkeit und oder Vorsatz des Mieters zurückzuführen sind sowie Fahren mit zu niedrigem Ölstand, Überdrehen des Motors und das Befahren ungeeigneter Wege sind vom Mieter schadensersatzpflichtig.
7. Haftung des Mieters:
Der Mieter ist während der Mietzeit für das angemietete Fahrzeug voll verantwortlich. Sämtliche Beschädigungen am Fahrzeug gehen zu Lasten des Mieters. Schäden, die der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug verursacht, sind im Regelfall durch die Fahrzeughaftpflichtversicherung des Mietfahrzeuges gedeckt. Schäden, die der Mieter und/oder Dritte am Mietfahrzeug verursacht, sind im Regelfall durch die Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeuges gedeckt, wobei der Mieter hierbei eine Selbstbeteiligung (wie oben beschrieben) je Schadensfall zu leisten hat. Schäden, die nicht von der Haftpflicht und/oder Vollkaskoversicherung getragen werden, z. B. Mietausfallschäden, merkantiler Minderwert des Fahrzeuges nach Unfällen etc. sind vom Mieter zu tragen, sofern diese in der Folge seines Verschuldens liegen. Als Mietausfallschaden schuldet der Mieter in diesen Fällen für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges den vereinbarten Tagesmietpreis. Dem Mieter ist der Nachweis möglich, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Mieter unbeschränkt. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll. Weiterhin haftet der Mieter unbeschränkt für alle Schäden, die durch die Benutzung eines unberechtigten Fahrers entstanden sind sowie für Schäden, die durch eventuelles Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Für die mit dem Mieter reisenden Personen haftet der Mieter im selben Umfang wie bei eigenem Verschulden.
8. Informationspflicht des Mieters:
Alle Schäden oder Funktionsschäden am Fahrzeug, dem Aufbau des Fahrzeuges oder seiner Ausstattung sind dem Vermieter sofort nach Entdeckung/Entstehung per Telefon mitzuteilen. Anderenfalls haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in unbeschränkter Höhe für etwaige Mietausfälle bei Folgemieten.
9. Reservierung und Rücktritt:
Der
Mietvertrag gilt für den Vermieter erst nach Eingang der Anzahlung als angenommen.
Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist von 7 Tagen ist der Vermieter nicht an
den Mietvertrag gebunden. Tritt der Mieter
vom Mietvertrag zurück, so sind Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung
fällig = 25 Prozent des Gesamtmietpreises (siehe Pkt. 4). Danach werden
pauschalen Stornogebühren fällig:
a) bis 60 Tage vor Mietbeginn = 40 %,
b) bis 30 Tage vor Mietbeginn = 60 %,
c) bis 14 Tage vor Mietbeginn = 80 %;
d) ab 14 Tage vor Mietbeginn = 100 %, sowie bei nicht Abholung des Fahrzeuges
Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die Kosten des Mietvertrages
anlässlich des stornierten Mietvertrages geringer waren.
10. Mindestalter und Führerscheinbesitz:
Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit zwei Jahren der Klasse 3/B besitzen.
11. Beschädigung und Ersatzfahrzeug:
Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand. Optische Beeinträchtigungen an den Mietfahrzeugen sind nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation. Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug ausfallen, behält sich der Vermieter vor, ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzustellen, sofern dies ihm möglich ist.
12. Verhalten bei Unfall:
Der Mieter hat bei jeglichen Unfällen die Polizei zu verständigen und die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Schadensprotokoll noch am Unfallort auszufüllen. Dieses ist dem Vermieter vorab unverzüglich zukommen zu lassen und das Originalprotokoll am Rückgabetag an den Vermieter auszuhändigen. Der Mieter darf bei jeglichen Unfallschäden keinerlei gegnerische Ansprüche in irgendeiner Form anerkennen. Nichtbeachtung der vorgenannten Vorschriften lassen den Mieter für alle Schäden persönlich und unbeschränkt haften.
13. Auslandsfahrten:
Auslandsfahrten sind in die meisten europäischen Länder möglich. Reisen in außereuropäische Länder schließt der Vermieter aus.
Weiterhin ist es dem Mieter ausdrücklich untersagt, Fahrten in Krisengebiete, wie z. B. Bürgerkriegsbedrohte Länder, Erdbebengebiete sowie von Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder bzw. Landesteile zu bereisen. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter in vollem Umfang haftbar.
14. Pflichten der Mieter:
Der Mieter hat die jeweiligen Vorschriften der StVO des jeweiligen Landes genau zu beachten (Führerschein, Verkehrsregeln, Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts 3500kg). Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen sowie Übermüdung etc. ist streng verboten. Sollte bei einem eventuellen Unfall die Versicherung aus einem der vorgenannten Gründe oder aus einem anderen berechtigten Grund die Regulierung des Schadens verweigern, wird der Mieter in vollem Umfang haften. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt, wenn er Unfallflucht begeht. Erfolgt die Regulierung eines Unfall- oder sonstigen Schadens durch eine ausländische Versicherung nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter – auch bei unverschuldeten Unfällen – bis zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung, insofern sich der Schaden durch die Vollkaskoversicherung abwickeln lässt; andernfalls haftet der Mieter unbeschränkt. Rangieren und Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug ist dem Mieter nur unter Einweisung einer Hilfsperson gestattet. Es sind bei jeglicher Benutzung des Fahrzeuges unbedingt die Fahrzeugaußenmaße zu beachten, insbesondere bei Durchfahrten, Unterführungen etc. Der Mieter hat bei jedem Tanken den Ölstand, den Reifendruck sowie den Kühlwasserstand zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen. Der Betrieb der Gasheizung ist während der Fahrt ausdrücklich untersagt. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Weitervermietung oder für sonstige gewerbliche Zwecke außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.
15. Übergabepauschale:
Die Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses. Folgende Materialien sind in der Servicepauschale enthalten:
- WC-Chemie
- 1x11kg Propan-Gasflasche
- CEE-Eurokupplung*
- CEE-Eurostecker*
- 2 Ausgleichskeile*
- Wasserkanister 10-Liter*
- Warndreieck, Verbandkasten, 4 Warnwesten*
Das Fahrzeug wird mit vollem Treibstofftank an den Mieter übergeben. Vor Rückgabe des Fahrzeuges ist der Treibstofftank vor Ort – also in Aschersleben wieder aufzufüllen. Als Nachweis ist der Tankbeleg aufzubewahren und dem Vermieter bei Rückgabe vorzulegen. Es darf kein Biodiesel getankt werden.
*Die Zusatzausrüstung für das gemietete Fahrzeug wird dem Mieter während der Mietdauer leihweise zur Benutzung überlassen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzausstattung nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert ist. Der Mieter haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe unbeschränkt.
16. Reinigung:
Das Fahrzeug wird innen und außen im gereinigten Zustand sowie mit leerem Abwasser- und leerem Frischwassertank übergeben und muss ebenso zurückgegeben werden. Für den Frischwassertank kann keine Gewähr als Trinkwasser übernommen werden. Die Leerung und Reinigung der Toiletten sowie des Toilettentanks und der Abwassertanks muss in jedem Fall vom Mieter vorgenommen werden. Geschieht das nicht oder unzureichend, werden dem Mieter nachfolgende Reinigungskosten berechnet:
- Außenreinigung ab 59,00 €
- Innenreinigung ab 79,00 €
- Toilettenreinigung 180,00 €
Die Rückgabe das Reisemobil erfolgt innen grob gereinigt - besenrein.
Der Mieter kann sich durch Zahlung einer Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 EURO von den Reinigungspflichten befreien lassen.
17. Reparaturen:
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 50 EURO ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Höhere Reparaturen müssen vor Auftragserteilung vom Vermieter genehmigt werden. Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Schäden haftet. Im Zweifelsfall ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Für Reifen-/Frostschäden leistet der Vermieter generell keinen Ersatz und sind vom Mieter zu tragen.
18. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
19. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sollen dann so umgedeutet werden, dass deren Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Das Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten!
Bei Zuwiderhandlung werden mindestens € 200,- der Kaution einbehalten.
Das Mitnehmen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich! Für Haustiere berechnen wir pauschal 10,00 € pro Tag/Tier.
Stand: 09.2022
Mietbedingungen download
Reisemobile Jahnsmüller
Ottostrasse 2D - 06449 AscherslebenÖffnungszeiten
Montags - Freitags von 09.30 - 17.00 Uhr
Samstags nur nach Vereinbarung
- Thomas Jahnsmüller (Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge)
Tel.: 03473 2256220 - Thomas Pusch (Mietfahrzeuge Reisemobile)
Tel.: 03473 2256220
Anbieterkennzeichnung
UsSt-ID nach §27a UStg | DE336179529 |
Vertretungsberechtigt | Thomas Jahnsmüller |