Malibu Comfort 640 LE charming coupé
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Malibu Comfort |
Aufbauart | Campervan |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 2 |
Betten | Einzelbett Doppelbett längs |
Liegeflächen | Heck (202x90) Heck (189x102) |
Abmessungen | L 636 cm x B 205 cm x H 259 cm |
Leergewicht | 2665 kg |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2023 |
Getriebe | Automatik |
Leistung | 132 KW / 180 PS |
Umweltplakette | grün |
Kraftstoff | Diesel |
Führerscheinklasse | 3/B |
Mietbedingungen der
Fa. Reifen + Autoservice Schüür ( Prima Reisemobile) für Reisemobile.
1.Reservierung,
Rücktritt und Schadenersatz
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung
durch den Vermieter verbindlich. Wird die vereinbarte Anzahlung auf den
Mietpreis und/oder die Kaution vom Mieter nicht vereinbarungsgemäß erbracht,
kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz nach folgenden
Regelungen für den Rücktritt des Mieters verlangen. Der Vermieter ist ohne
Kautions-und/oder Mietanzahlung nicht verpflichtet, die Mietsache zur Verfügung
zu stellen. Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung
vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile
des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen:
Rücktritt/unberechtigte Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 300,00 €;
31-90 Tage vor Mietbeginn: 30 % mindestens jedoch
300,00 € ; 14-30 Tage vor Mietbeginn 50 %,
mindestens jedoch 300,00 €; 13 Tage oder
weniger 90 %.
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem
Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu. Der Schadenersatz
(Mietpreis/-anteil)ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung
höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist
niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder das Fehlen
von Schaden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter
zu benennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann. Tritt der
Ersatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen, ein und erfüllt der
Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw.
die Schadenersatzpflicht. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe
des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des
nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese
Schadenersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Es besteht generell
kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein
Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig
hiervon ist jedoch eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die
vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbartem
Mietzins richtet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten
Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen, sofern
der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss
einer Reise-Rücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen
Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen (kann in unserem Hause abgeschlossen werden).
2.Mietpreise
Es gelten die Preise der zur Zeit des
Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preisliste. Kosten bei Nichteinhaltung der
vertragsmäßigen Mieterpflichten sind der jeweils gültigen Preisliste zu
entnehmen.
3.Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluss ist eine Vorauszahlung
bis in Höhe des vereinbarten Endpreises, mindestens jedoch 300,00 € fällig. Der
restliche Mietpreis, sowie Kosten für vereinbarte Nebenleistungen, müssen
spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Bei
Überweisung ist der Tag des Eingangs,
nicht der Tag der Überweisung maßgebend. Spätestens bei Mietbeginn ist eine
Kaution von 1500,00 €r per Kreditkarte zu hinterlegen.
4.Übernahme
und Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in
den Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen. Der Mieter ist verpflichtet,
das Fahrzeugbei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters
während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bei Überschreiten der Mietdauer ist eine Entschädigung zu zahlen. Sie ist der
jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
5. Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die
Rückgabe in vertragsgerechtem, unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution von 1500,00 € per Kreditkarte
oder in bar hinterlegt werden. Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung
des Fahrzeugs erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen erfasst
werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und
vertraglich vereinbartem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht
aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Im
Schadensfall dient die Kaution zur Deckung des Schadens und wird vom Vermieter einbehalten. Die Kaution wird auch dann einbehalten,
wenn in einem Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung oder der
Unfallgegner keinen Ersatz leistet. Weist der Mieter Reparaturkosten nach,
deren Notwendigkeit vom Vermieter bestritten wird, wird die Kaution vom
Vermieter einbehalten.
Das Fahrzeug wird im gereinigten und voll
getankten Zustand übergeben und ist im
frisch gereinigten und voll getankten Zustand zurückzugeben .Ist die
Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter die
Reinigungspauschale gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Preisliste, die insoweit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist , zu bezahlen.
Der Mieter kann niedrigeren, der Vermieter kann höheren Reinigungsaufwand
nachweisen.
6.
Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters muss mindestens 21 Jahre
betragen und der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens 3 Jahren besitzen. Für Wohnmobile muss er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der deutschen Klasse B
sein. Es ist zu beachten, dass Wohnmobilmodelle ein zulässiges Gesamtgewicht von
über 3,5 Tonnen haben können und dafür und dafür der Führerschein der Klasse 3
bzw. der deutschen Klasse C erforderlich ist. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter
selbst, oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Die Fahrer
sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit
als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur
Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur
Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder
sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll-oder sonstigen Straftaten,
auch wenn diese nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind zur
Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke-außer zu
ausdrücklich vertraglich vereinbarten-oder für sonstige Nutzungen, die über den
vertraglichen Gebrauch hinausgehen, zu verwenden.
7.Schutzbrief
Der Mieter
muss zum Zwecke der Rückholgarantie im Schadensfall für die gesamte Mietdauer einen
Inlands- und Auslandsschutzbrief abschließen. Die Benutzung des Fahrzeugs ist
grundsätzlich nur innerhalb Westeuropas zulässig-die Nutzung in osteuropäischen
Ländern/Staaten der ehemaligen UDSSR kann schriftlich vom Vermieter zugelassen
werden. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, Israel,
Tunesien, Marokko, Polen, usw. muss eine besondere mit dem Vermieter
geschlossen und ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden.
8.Obhutspflicht
Der Mieter
ist verpflichtet die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die
Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens
zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die
Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten,
insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß
zu verschließen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden
Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten.
9.Wartung
und Reparatur
Die Kosten
der laufenden Unterhaltung, z.B. Betriebsstoffe (Ad-Blue) des Mietfahrzeugs,
trägt der Mieter die Kosten der vorgeschriebenen Wartungsdienste und
notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter. Reparaturen die
notwendig werden, um die Betriebs und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu
gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 € ohne weiteres,
größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben
werden .Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden,
auf den Namen des Vermieters, ausgestellten Belege, sofern der Mieter nicht für
den Schaden haftet. In der Reparaturrechnung muss die ortsübliche Umsatzsteuer
ausgewiesen sein. Ausgetauschte Ersatzteile müssen dem Vermieter vorgelegt
werden.
10.Haftung
des Mieters
Der Mieter
haftet für rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand. Bei
Unfällen oder Verlust des Fahrzeugs, haftet er für den eingetretenen Schaden
(soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten
Selbstbeteiligung) wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust zu
vertreten bzw. mit zu vertreten hat. Der Mieter haftet jedoch für Schäden
unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere
weil der Mieter oder Fahrerden Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol-oder drogenbedingte
Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall,
Brand, Diebstahl, Wild-oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen
oder der Mieter bzw. Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht
befugt ist von Ihr Gebrauch zu machen. Das gleiche gilt auch für Schäden, die
durch Nichtbeachten des Verkehrszeichens 265-Durchfahrtshöhe-gem. § 41 Abs. II Ziff.6 StVO-verursacht werden. Hat der Mieter
Unfallflucht begangen oder seine Pflichten nach Ziffern 6 oder 8 dieser
Bedingungen verletzt oder das Fahrzeug an einen nichtberechtigten Dritten
überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen
Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls (insbesondere durch den
Versicherer) gehabt. Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die
bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des
Fahrzeuges entstanden sind.
11.Haftung
des Vermieters
Der
Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz, begrenzt auf das
Zehnfache des vereinbarten Nettomietzinses. Der Vermieter ist berechtigt, statt
dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug zur Verfügung zu
stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten
hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter
nicht zu vertreten hat, ausfällt. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter
nicht. Der Vermieter ist zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der
Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurück lässt.
12.
Ersatzfahrzeug
a) Kann das Fahrzeug in der gebuchten
Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält
sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares
oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine
zusätzlichen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn das vom Vermieter für den Mieter
reservierte Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört wird oder absehbar
ist, dass die Nutzung infolge einer Beschädigung, die der Mieter nicht zu
vertreten hat, unangemessen lange unmöglich sein wird. Eine Kündigung des
Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein
denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich oder wird
durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie
Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme
eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.
b) Akzeptiert der Mieter ein verfügbares
Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet der Vermieter
die sich ergebende Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugkategorien.
c) Wird das Fahrzeug während der Mietzeit des
Mieters zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand
eingeschränkt oder unmöglich wird, welcher während der Mietzeit des Mieters
eingetreten ist, ist der Vermieter zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges nicht
verpflichtet. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in
diesem Fall ausgeschlossen, falls kein Verschulden des Vermieters vorliegt.
d) Kann der Vermieter aus einem von ihm nicht
zu vertretenden Grund das für den Mieter reservierte Fahrzeug dem Mieter nicht
zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen (z.B. aufgrund Unfalls des
Vormieters oder erheblicher technischer Schäden verbunden mit einem notwendigen
längeren Werkstattaufenthalt), so ist der Vermieter berechtigt, innerhalb von 2
Werktagen dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen - der Vermieter hat
dem Mieter hierbei den Mietpreis nur für die Verzugsdauer zu erstatten. Gelingt
dem Vermieter die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb dieser Frist
nicht oder wäre ihm dieses nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
möglich, so hat der Vermieter dem Mieter den gezahlten Mietpreis für die
gesamte Mietdauer zu erstatten. Jegliche weiteren Schadensersatzansprüche des
Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Vermieter ist insbesondere
nicht verpflichtet, ständig Ersatzfahrzeuge für etwaige Schadensfälle des
Mieters/der Vormieter oder sonstiger Ausfälle seiner Mietfahrzeuge vorzuhalten.
13.Verhalten
bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand,
Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies
gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt
der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem
Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen
schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der
Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen
und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung
der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der
Vermieter telefonisch zu unterrichten. Für einen eventuellen Rücktransport, die
Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeugs haftet der Mieter.
14.Speicherung
von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr erhaltenen Daten über den Mieter,
gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
15.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des
Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind, oder mindestens eine der
Vertragsparteien keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder die in
Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung
verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regelung gilt auch für Wechsel und
Scheckverfahren.
16.
Abschluss des Mietvertrages
Der Mietvertrag wird verbindlich, wenn nach
Eingang der Anzahlung und des vom Mieter unterschriebenen Vertrages die Buchung
und der Mietpreis durch Vertragsunterzeichnung vom Vermieter bestätigt werden.
17.Servicepauschale.
In der Servicepauschale enthalten sind:
•
Einweisung
in Fahrzeug und Sicherheit
•
Bereitstellung
11 kg .Gas
• Aufgefüllter Frischwassertank
•
Außenreinigung
•
Erstausstattung
(Toilettenpapier, Toilettenchemie)
•
Stellung
von Kabeltrommel, CEE Stecker, Wasserschlauch, Auffahrrampen.
18.
Auslandsfahrten und Freikilometer.
Fahrten und Fährpassagen sind innerhalb
Europas möglich. Fahrten in nachfolgend genannte osteuropäische Länder bedürfen
der vorherigen Einwilligung des Vermieters: Albanien, Weißrussland, Bulgarien,
Estland, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien,
Ukraine, Russland, Türkei (nur europäischer Teil).
Ab einer Mietdauer von 14 Tagen hat der Mieter
unbegrenzte Freikilometer. Bei einer Mietdauer unter 14 Tagen sind 250 Km pro
Tag frei.
Darüber hinaus berechnen wir Mehrkilometer nach
unserer Preisliste. Der Mieter hat sich vor Antritt der Fahrt über Mautgebühren
zu informieren und deren Abrechnung zu sichern.
19.
Sonstige Vereinbarung
·
Abholung,
Rückgabe und Einweisung kann nur mit
Anwesenheit des Mieters erfolgen.
·
In unseren Fahrzeugen darf aus feuerpolizeilichen und
hygienischen Gründen nicht geraucht werden.
·
Die
Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.
·
An
Samstagen, Sonn und Feiertagen ist keine Abholung oder Rücknahme möglich.
·
Rückgabezeiten
müssen unbedingt eingehalten werden. Sie gefährden Folgemieten.
·
Überziehungen
sind kostenpflichtig. Preise entnehmen sie unserer Preisliste
·
Kosten und
Schadenersatzansprüche durch andere Kunden aus verspäteter Rückgabe müssen wir
ihnen in Rechnung stellen
·
Kosten aus
unsachgemäßer Innenreinigung müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Preise
entnehmen sie unserer Preisliste.
·
Kosten für
nicht entleerten Fäkalientank müssen wir
ihnen in Rechnung stellen. Preise
entnehmen sie unserer Preisliste.
·
Ist das
Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt berechnen wir eine Betankungsgebühr,
zusätzlich zu den Treibstoffkosten. Preise
entnehmen sie unserer Preisliste.
20.
Bestätigung
Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der
Mieter den Erhalt und die Akzeptanz
dieser Mietbedingungen und der aktuell gültigen Preisliste.
21.
Schlussbestimmungen
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen;
mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Punkte dieser
Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die
Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen
Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt
werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Mietbedingungen download
Prima Reisemobile
Bockmühle 41D - 42289 WuppertalÖffnungszeiten
- Klaus-Peter Schüür (Mietfahrzeuge Caravans; Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge; Reisemobile Neufahrzeuge; Wohnwagen Gebrauchtfahrzeuge; Wohnwagen Neufahrzeuge)
Tel.: 0202 / 716 730 90
Anbieterkennzeichnung
UsSt-ID nach §27a UStg | DE121177159 |
Vertretungsberechtigt | Klaus-Peter Schüür |
rechtlicher Hinweis: Impressum Prima Reisemobile Klaus-Peter Schüür Bockmühle 4142289 Wuppertal E-Mail: info@prima-reisemobile.de Telefon: 0202 / 62 90 90 Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal HRB 17106 Ust-Ident-Nr. DE121177159 Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. |