Chausson Alkoven C514 First Line
Beschreibung
Chausson C514 First Line - Alkoven
Fiat 140PS
Connect Paket: Pioneer 9" Radio Bluetooth mit Touchscreen und
Bedienung am Lenkrad, Rückfahrkamera (Navi Software)
Smart Sensor Paket: Sensor zum Messen des
Frischwassertankniveaus und Gasniveaus, Überwachungsmodul des
Batteriestands, GPS Tracker des Fahrzeugs, System zur Unterstützung
der Nivellierung des Fahrzeugs, Verbindung zum Smartphone über
Bluetooth und Internet.
- Dieselheizung während der Fahrt Nutzbar
- ESP
- Elektrische Rückspiegel mit Abtau-Automatik
- Fenster Doppelverglasung mit Kombirollos
- Fix and Go
- Klima Fahrerhaus
- Tempomat
- Thermo Innenrollos im Fahrerhaus
- Trennvorhänge
- USB Anschlüsse
Holen Sie sich Ihr Wohnmobil für den Traum Campingausflug.
Ausstattungen
- ABS
- Airbag Beifahrer
- Airbag Fahrer
- Elektr. Fensterheber
- Multifunktionslenkrad
- Pilotensitze
- Rußpartikelfilter
- Servolenkung
- Tagfahrlicht
- Tempomat
- Wegfahrsperre
- ASR
- ESP
- 2. Garagentür
- Ausstellfenster
- Außenstauraumklappe
- GFK-Aufbauwände
- GFK-Dach
- Hebe-Kippfenster
- Heckgarage
- Midi-Heki
- Rahmenfenster
- Verdunkelungs- und Fliegenschutzrollos
- Vorzeltleuchte
- Markise
- Ambiente-Beleuchtung
- Fahrerhaussitze drehbar
- Fahrerhaus-Verdunklungssystem
- LED-Beleuchtung
- Insektenschutztür 1/1
- Dieselheizung
- Klimaanlage FH manuell
- Kühlschrank mit Frostfach
- 2-Flammkocher
- AES-Kühlschrank
- Warmwasserboiler
- Frischwassertank
- Dusche
- Cassetten-Toilette
- Bluetooth Fahrerhaus
- DAB Radio
- Navigationssystem
- Rückfahrkamera
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Chausson Alkoven |
Aufbauart | Alkoven |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 4 |
Betten | Doppelbett quer |
Abmessungen | L 599 cm x B 235 cm x H 310 cm |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2024 |
Getriebe | Schaltgetriebe |
Leistung | 103 KW / 140 PS |
Umweltplakette | grün |
Kraftstoff | Diesel |
Miet- und Vermietbedingungen
Abschluss des Mietvertrages
Vertragsparteien des Mietvertrages sind, der laut Reservierungs- und Mietantrag genannte Mieter und der Vermieter.
Reservierung
eines Reisemobiles
Die
Reservierung eines Reisemobiles ist nur mit Unterschrift des Mietvertrages
durch den Mieter sowie Zahlung der Anzahlung verbindlich.
Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden.
Zahlung des Mietpreises
Mit dem Reservierungs- und Mietantrag ist eine Zahlung von 500 € innerhalb von 5 Tagen an den Vermieter fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung ist die Aushändigung des Fahrzeuges nicht möglich. Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme zusätzlich eine Kaution in Höhe von 1.000 €*, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält.
Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge und sollen es bleiben, ansonsten erhöht sich die Reinigungspauschale nach Aufwand.
Das Mitführen von Haustieren (Hunde u. Katzen) ist dem Vermieter vor Mietvertragsabschluss mitzuteilen. Der Vermieter hat das Recht, eine Haustierpauschale von 100,- € zu berechnen. Bei Verschweigen kann der Vermieter die Pauschale nachträglich in Rechnung stellen. Verunreinigungen, insbesondere durch Fell, sind vom Mieter vor Rückgabe es Fahrzeugs zu entfernen. Dies ist in der optionalen Innenreinigung nicht inkludiert, und wird nötigenfalls nach Aufwand berechnet.
Bei Zuladung des Wohnmobils ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, das zulässige Gesamtgewicht (F1 im Fahrzeugschein) zu beachten.
Leistung des Vermieters
Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten:
- sorgfältige Wartung, regelmäßige Inspektionen und Verschleißreparaturen
- Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme als Selbstfahrervermietfahrzeug. SB bei verschuldetem Schaden 1.000 €*.
- Voll-/Teilkasko-Versicherung mit 1.000 €* Selbstbeteiligung, auch bei Hagel und Steinschlag / Glas 1.000 € Selbstbeteiligung
- Schutzbrief für In- und Ausland. Es gelten die Leistungen des Schutzbriefs.
- 250 km pro Tag frei / ab 14 Tage mieten bei einem Aufpreis von 20 € pro Tag alle km frei
- Großzügige Ausstattung des Fahrzeuges.
Rücktrittskosten
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück oder wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt: Rücktritt
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des Gesamtmietpreises
- bis 20 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtmietpreises
- danach 80 % des Gesamtmietpreises
Es zählt das Eingangsdatum bei Vermieter der schriftlichen Mitteilung durch den Mieter. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung!
Fahrzeugübergabe und –Rücknahme
Übernahme- und Rückgabeort ist der Betriebsort des Vermieters. Bei der Fahrzeugübernahme ist ein Übergabeprotokoll vom Mieter zu unterzeichnen, durch dessen vorbehaltlose Unterzeichnung der Mieter den vertragsmäßigen Zustand des Fahrzeuges anerkennt. Ebenfalls Vertragsbestandteil sind die Nutzungshinweise, welche bei Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt werden. Das Fahrzeug ist termingerecht, mit gereinigter Toilette und entleertem Abwassertank und der im Übergabeprotokoll vermerkten Betankung zurückzugeben. Bei nicht entsprechender Betankung wird die Fehlmenge an Diesel, aufgerundet auf volle Viertel der Tankanzeige, in Rechnung gestellt. Bei grober Verschmutzung und bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter Teile der Kaution einbehalten. Der Mieter wird gebeten, die Reinigung vor Rückgabe des Fahrzeuges selbst vorzunehmen. Ansonsten werden Pauschalen lt. Mietprospekt und Homepage berechnet (vorbehaltlich eines höheren Aufwandes). Eine Verlängerung der Mietzeit während der Reise ist jederzeit nach Absprache mit dem Vermieter möglich, wenn das Wohnmobil verfügbar ist. Falls Der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Absprache verspätet zurückgibt, wird für jeden angebrochenen Tag der normale Mietpreis berechnet, kommt es jedoch zu einer Überschneidung mit einer neuen Vermietung, wird dem Mieter für jeden angebrochenen Tag, das dreifache des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.
Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des/der berechtigten Fahrer muss mindestens 21 Jahre betragen. Er/Sie muss
seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse 3 od. B/C sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.
Sorgfaltspflicht des Mieters
Der Mieter hat für die Kontrolle des Reifendrucks, Kühlwasser und Ölstandes zu sorgen und ggf. nachzufüllen.
Der Mieter verpflichtet sich, für die Betten, Bettwäsche zu verwenden.
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Mautbestimmungen und der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Reiselandes.
Der Mieter informiert sich im Vorfeld der Reise selbst über die entsprechenden Gegebenheiten im Reiseland.
Kosten die durch Fehlverhalten oder nicht Einhaltung der jeweiligen Landesbestimmungen entstehen sind vom Mieter zu tragen.
Verbotene Nutzung
Dem Mieter bzw. Fahrer ist es streng untersagt, das Fahrzeug zu verwenden
- zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
- zur Beförderung von explosiven, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen (Ausnahme: mitgeführte Gasflaschen)
- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
- zur Weitervermietung oder Weiterverleihung.
Reparaturen
Notwendige Reparaturen zur Gewährleistung der Verkehrs- oder Betriebssicherheit dürfen vom Mieter bis zu einem Betrag von 150 € ohne Verständigung des Vermieters unterwegs durchgeführt werden. Darüberhinausgehende Reparaturkosten sind dem Vermieter vor Durchführung der Reparaturmaßnahme unbedingt mitzuteilen. Alle Reparaturen müssen in den für das Fahrzeug entsprechenden Fachwerkstätten durchgeführt werden. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage detaillierter Belege.
Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen sind in jedem Fall die Polizei und der Vermieter zu verständigen! Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat eine ausführlichen Unfallbericht zu erstellen und soweit möglich Fotos vom Unfallort, und dem Vermieter vorzulegen.
Haftung des Mieters je Schadensfall bei Voll- /Teilkasko und Haftpflichtschäden
Der Mieter haftet bei von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden bis 1.000 €*. Er haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, bei durch Alkohol, Medikamente oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit, Missachtung von Durchfahrhöhen bzw. –breiten, sowie bei Fahrerflucht oder Schäden, welche durch die Benutzung von nicht berechtigten Fahrern entstehen. Weiterhin gehen zu Lasten des Mieters Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Einbruch, Außenschäden, Fahrzeugaufbauten, Hagelwetter und Glasschäden wie Steinschlag mit 1.000 €* Selbstbeteiligung die nicht von der Haftpflichtversicherung und der Vollkasko- Versicherung abgedeckt werden.
Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder ein Fahrer oder ein Dritter zu vertreten haben, haftet der Mieter mit bis zu
1.000 € Selbstbeteiligung. Bei Schäden die durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind, haftet der Mieter im vollen Umfang. Bei einem Schadensfall, an dem ein eventuell beteiligter Unfallgegner Schuld ist, behalten wir die Kaution bis zur Zahlung des Entstandenen Schadens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Der Vermieter ist berechtigt bei einem selbstverschuldeten Unfall, entstehende Mietausfallkosten zu berechnen. Wir empfehlen daher den Abschluss des URLAUB- SCHUTZ- Pakets, das diesen Teil mitabsichert.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die dem Mieter und/oder seinen Fahrzeuginsassen entstehen, wird ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt
Ausschluss von Ersatzleistungen
Bei nicht rechtzeitiger Übergabe oder Ausfall des Mietfahrzeuges besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges, auf Weiterbeförderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Schäden, welche den vereinbarten Mietpreis übersteigen.
Zugelassener Fahrbereich
Europa mit Ausnahme der Türkei / Kriegs-Krisengebiete; Sonderabsprachen sind möglich!
Mietbedingungen download
Wohnmobile Popko
Ulmer Straße 76D - 89312 GünzburgÖffnungszeiten
Montags - Freitags von 08.30 - 12.30, 14.00 - 17.30 Uhr
Samstags von 09.00 - 14.00 Uhr
- Vermiet - Team Wohnmobile Popko (Mietfahrzeuge Reisemobile)
Tel.: 08221-8641
Von Kastenwagen und Alkoven über Teilintegrierte und Vollintegrierte Fahrzeuge ist alles geboten. Nahezu jeder Wunsch bezüglich Zubehör, Ausstattung und Grundriss ist realisierbar. Somit kann zu Recht gesagt werden, die Firma Popko ist in ihrer Region der größte Anbieter von Vermietfahrzeugen.
Die Wohnmobile können allerdings nicht nur gemietet werden. Sowohl neue als auch gepflegte Gebrauchtfahrzeuge werden verkauft. Dabei nimmt die Firma Popko auch gebrauchte Wohnmobile und Wohnwagen in Zahlung oder kauft Fahrzeuge an. Zurzeit können den Kunden über 100 neue und gebrauchte Wohnmobile verschiedener Hersteller und Grundrisse angeboten werden.
Durch die bestehende Vertragshändlerschaft für die Hersteller Chausson und Sunlight ist es möglich Neufahrzeuge mit den verschiedensten Ausstattungsmerkmalen anzubieten. Auch beim Verkauf von Zubehör, Campingartikeln und Zusatzausstattung sowie Ersatzteilen kommt der Kunde voll auf seine Kosten. Bei Bestellungen aus unserem Zubehörkatalog erhalten Sie 10 % Rabatt.
In der hauseigenen, von Meisterhand geführten, Werkstatt werden sowohl Montagen von zahlreichem Zubehör, Aus- und Aufrüstungen an den Fahrzeugen sowie Unfall- und Schönheitsreparaturen sowie Servicearbeiten durchgeführt. Ganz nach dem Motto „Alles unter einem Dach“ können die Kunden auch mit günstigen Versicherungsmöglichkeiten und Finanzierungen bedient werden. Ein spezieller Kfz-Tarif für Wohnmobile kann in Zusammenarbeit mit der Firma RMV angeboten werden. Momentan besteht die Möglichkeit von Finanzierungen ab 4,99 % eff. Zins zu profitieren. Gerade jetzt lohnt es sich besonders, bei unseren Angeboten genau hinzuschauen!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, ob persönlich bei uns in Günzburg oder im Internet auf unserer Homepage.
www.popko-wohnmobile.de.
Anbieterkennzeichnung
UsSt-ID nach §27a UStg | DE 128438 526 |
Vertretungsberechtigt | Marion Popko |