Robeta Helios
Beschreibung
Robeta Helios - Feel the Difference
Mit einer Länge von 5,99 m ist er nicht nur ein wendiges Fahrzeug, sondern auch ein sehr geräumiges. Nur wenige Vans unter 6
m bieten ein 1,50m breites und 1,87 m langes Bett, das Ihnen einen bequemen Platz zum Lesen, Tagträumen und Entspannen
bietet.
Der Helios bietet auch viel Platz für die Aufbewahrung und Ihre gesamte Reiseausrüstung. Basierend auf den individuellen
Vorlieben von kundenspezifischem Zubehör ist es ein wirklich hochwertiges Fahrzeug und Ihre ideale Wahl.
Ausstattungen
- Robeta Chassis Paket Fiat
- Airbag Beifahrer
- Außenspiegel beheizbar
- Außenspiegel elektrisch
- Chassis Auflastung (3,5t statt 3,3t)
- LED Tagfahrlicht
- Nebelscheinwerfer mit Kurvenlicht
- Tempomat Cruise Control mit Geschwindigkeitsbegrenzer
- Klimaanlage Manuell (FH)
- Radiovorbereitung mit Frontlautsprecher
- VNA-ANT-Combiantenne für AM/FM + DAB am Dach
- Capitan Chair Sitze mit Wirbelsäulenunterstützung und Armlehnen
- Ablagefläche unter Fahrersitz
- Reifenpannenset
- Armaturenbrett Techno (Leichtgrau Designelemente)
- ESP + ASR + Hill Holder + Load Adaptive Control
- Cuphalter am Armaturenbrett
- USB Anschluss am Armaturenbrett
- Heavy Chassis
- Radkappe mit Robeta Logo
- Frontstoßstange im Schwarz
- Akku 105A/h mit 220 A Alternator
- Traction+ mit Hill Descent Control
- Kraftstofftank 75L
- Abwassertank inkl. Isolierschale
- Elektrisches Ventil Abwassertank
- Robeta Plus Paket
- Lenkrad und Schaltknauf in Lederausführung
- Fahrer und Beifahrersitz im Wohnraumdesign
- Fliegenschutztür an der Schiebetür
- Dachfenster vorne 500mm x 700mm statt 400mm x 400mm
- Fahrerhaus-Verdunklungssystem
- Fahrerhausbeleuchtung
- Esstisch mit Verlängerung
- Vorverkabelung Rückfahrkamera
- Vorverkabelung SAT / Solar
- Elektropaket: zusätzlich 2x 230V und 2X USB-Steckdosen (Dinette, Schlafbereich) + 1x 230V (Heckgarage)
- Duschrost im Bad
- LED Regenleiste
- Dieselheizung Truma Combi 4D
- Truma iNet X Panel
- Safety Paket Advanced Plus
- Active Safety Brake
- Verkehrszeichenerkennungssystem
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
- Lanesense TM - Spurhalteassistent
- Licht- und Regensensor
- Automatisches Fernlicht
- ACC – Radar Tempomat
- Aufmerksamkeitsassistent
- Außenfarbe: RAL 7030 Dust Grey
- Fiat Ducato Helios 2,2I Multijet 6D Final 140PS/104kW
- Elektrische Parkbremse
- Voll digitales 7” TFT Farbdisplay
- Fiat 9-Gang-Automatik
- Außenfolierung: Silver Line
- Airlineschienen für Heckboden mit 2 Aluschienen, Retainer und Zurrgurten
- ROBETA AIR Möbelleichtbau
- 2x Heckfenster 500 mm x 450 mm
- Markise 375 x 250 cm, anthrazit
- Interieur/Polster: Variante 6
- Möbelvariante: Style
- Außengasanschluss
- 85L Schubladenkühlschrank (Kompressor) ausziehbar
- BAD TYP 4 mit schwenkbarem Waschbecken
- Außendusche warm / kalt
- Hecklautsprecher im Aufbau
- ESX VNC 940 TRC-4G NAVICEIVER (FIAT 8) 4G LTE
- Batterie-Trennschalter
- RÜCKFAHRKAMERA ( 3.BREMSLICHT ) DBC 114082 BL
- Dokumente / TÜV und Vorfracht
- Anhängerkupplung starr
- Nichtraucherfahrzeug
Technische Daten
Hersteller/Baureihe | Robeta Robeta |
Aufbauart | Campervan |
Sitze mit Gurt | 4 |
Schlafplätze | 2 |
Betten | Doppelbett quer |
Liegeflächen | Heck (187x150) |
Abmessungen | L 599 cm x B 205 cm x H 270 cm |
techn. zul. Gesamtgewicht | 3500 kg |
Modelljahr | 2023 |
Getriebe | Automatik |
Leistung | 103 KW / 140 PS |
Umweltplakette | grün |
Kraftstoff | Diesel |
Führerscheinklasse | B |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen)
1. Zustandekommen des Vertrages
Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des
Vermieters (auch per Mail) verbindlich. Die Anzahlung bei Buchung ist
innerhalb einer Woche (oder nach der im Mietvertrag
angegebenen Frist) nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene
Viermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der
Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn
ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Viermieter zu überweisen.
Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Storno-Kosten
gemäß Ziffer 2 geltend machen. Die Kaution von € 1.000, -- ist bei Abholung in
Bar oder per EC-Karte beim Vermieter zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer
Rückgabe in Bar oder per Banküberweisung zurückerstattet. Die Kaution kann auch
vorab überwiesen werden, der Kautionsbetrag muss jedoch spätestens 1 Tag vor
Fahrzeugübergabe auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
2. Rücktritt und Stornierung
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende
Stornokosten an den Vermieter zu leisten.
Bei mehr als 90 Tagen vor Mietbeginn 10%, 31 bis 90
Tage vor Mietbeginn 25%, 14 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% und bei weniger als
14 Tage vor Mietbeginn 90% des fälligen Gesamt-Mietbetrages. Eine Nichtabnahme des Fahrzeugs
gilt als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, ist der volle
vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Es wird dem Mieter nahegelegt eine
Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Sollte der Mieter vom Vertrag
zurücktreten und kann einen Ersatzmieter vorweisen, so ist er von der
Verpflichtung zur Bezahlung entbunden.
Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch
einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbaren Schäden am
Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr
in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen,
so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine
Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche
Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet.
3. Übergabe und Rückgabe
Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs
werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer
verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat
dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum
vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den
vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit
seiner Unterschrift in der Übergabe- und Rückgabeprotoll an. Der Mieter
verpflichtet sich, das Fahrzeug vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und
Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung
werden weitere Reinigungsgebühren fällig. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen
hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten
wird sie dem Mieter zurückerstattet. Abweichungen dieses Absatzes sind
schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll festzuhalten, und gelten nur dann als
vereinbart.
4. Nutzung und Nutzungsverbote
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den
eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus
dem Mietvertrag durch die Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher
schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Das Fahrzeug darf
nur von dem Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum
Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die
Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen. Die Mieter müssen mindestens 23 Jahre alt
sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige
Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.
Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt.
Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist innerhalb der
Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU
ist die Nutzung des Fahrzeuges nur in Ländern gestattet, in denen gemäß der
Versicherungskarte Versicherungsschutz besteht (z.B. Schweiz + Norwegen). In
Ländern, in denen kein Versicherungsschutz besteht, ist die Nutzung des
Fahrzeuges untersagt. Das Fahrzeug darf
nur vom Mieter oder einer sonst im Mietvertrag angegebene Person geführt
werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verwendung für die
Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von
explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen
gefährlichen Stoffen, Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn
diese nur nach dem jeweiligen Landesrecht mit Strafe bedroht werden. Weitervermietung
und – Verleihung, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle und
Unfall
Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte
Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der
Mietdauer.
Reparaturen während der Mietdauer, die für die
Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit nötig sind, können vom
Mieter bis zu einem Betrag von € 150,-- in Auftrag gegeben werden. Bei höheren
Beträgen muss die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der
entsprechenden gültigen Belege werden die anfallenden Kosten vom Vermieter bei
Rückkehr erstattet. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, auch ohne
Unfall, ist sofort der Vermieter zu verständigen.
Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt,
so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich den
Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen
Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle,
beteiligte Personen, sowie Zeugen unverzüglich dem Vermieter und der
zuständigen Polizeibehörde zu melden. Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur
dann zurücklassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherheit des Fahrzeugs
gesorgt ist.
6. Fürsorgepflichten des Mieters, Einhaltung
von Bestimmungen, Haftung
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung
von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können,
gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung selbst
verantwortlich.
Für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter
abgeschlossenen Versicherung abgedeckt sind, haftet der Vermieter. Der Mieter
haftet bei von Mieter verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug für
Reparaturkosten nur bis zu einer Höchstsumme von € 1.000, --
In der Fahrzeugvollversicherung besteht eine Selbstbeteiligung des
Mieters in Höhe von 1000 € In der Fahrzeugteilversicherung beträgt die
Selbstbeteiligung des Mieters 1000 €
Bis zur Klärung der Schuldfrage kann der Vermieter die
Kaution zurückbehalten.
Der Mieter haftet dem Vermieter auch weiterhin dann in
vollem Umfang, wenn durch Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen (schlechtes
Verstauen und ungenügender Verschluss), sowie für Schäden an, An- und
Aufbauten. Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die
Dachluken und Fenster im Wohn- Schlaf- Badbereich müssen während der Fahrt
geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie
Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind oder durch eine
unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs herbeigeführt wurden.
7. Reinigungs- und Kraftstoffkosten
Das Fahrzeug wird sauber und gereinigt und vollgetankt
übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten für
eine komplette Tankfüllung zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den
Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser-Frischwasser- und
Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen hierfür Kosten in
Höhe von € 149,-- an. Die Endreinigung (innen + außen) wird vom Vermieter zu
den genannten Kosten durchgeführt. Bei der Endreinigung wird zwischen Camper-Vans
(Kastenwagen) und Reisemobilen (Voll- und Teilintegrierte Fahrzeuge sowie
Alkoven-Fahrzeuge) unterschieden.
Die Endreinigung bei den Camper-Vans liegt bei 99€ (79€
Innenreinigung + 20€ Außenreinigung), bei den Reisemobilen wird eine
Endreinigung i.H.v. 129€ (99€ Innenreinigung + 30€ Außenreinigung) verrechnet.
8.
Verlust
Sollten Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Werkzeug, Zubehör,
oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies
in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim
Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung
der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter
im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als zumutbar (eine Woche)
aufzubewahren. Auf Wunsch könne Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters
an diesen versandt werden.
9. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte
Der Mieter
ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der
Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Polizei,
Versicherung usw.) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der
Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig
ist und wenn Forderung im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht
werden müssen.
10.
Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Neu-Ulm.
Übergabe- / Rücknahmeprotokoll
- Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben
Optische Beeinträchtigungen (z.B. kleine Dellen/ Kratzer/ Parkrempler) sind vom Mieter
Zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand
Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.
Mietbedingungen download
G+H GmbH Abteilung Caravaning
Rudolf Diesel Str. 3D - 89264 WeißenhornÖffnungszeiten
Mo.-Fr. 9 - 12 Uhr + 13 - 17 Uhr
- Anke Hösch
Tel.: 07309-927888-18 - Patrick Hösch (Mietfahrzeuge Reisemobile; Reisemobile Gebrauchtfahrzeuge)
Tel.: 07309 / 400 330 2
G&H Camper
Wir sind selber leidenschaftliche Camper. Seit über 25 Jahren findet
man uns mit Wohnmobilen in ganz Europa, bevorzugt im Süden. Früher
auch mit unseren Kindern, heute sind wir eher zu zweit auf Achse.
Durch
diese eigene, jahrelange Erfahrung können wir gerade Neueinsteigern
wertvolle Tipps für die Reise im Wohnmobil mitgeben. Zum richtigen
Packen, sinnvoller Ausrüstung und vermeidbaren Fehlern. So erfolgt auch
die detaillierte Einweisung in unsere Miet-Fahrzeuge mit viel Herzblut
und Sachverstand, wo benötigt. Gute Reise!
Anbieterkennzeichnung
Handelsregister | HRB |
Handelsregister-Nummer | 6316 |
UsSt-ID nach §27a UStg | DE160100014 |
Vertretungsberechtigt | Andreas Hösch |